“Das Träumen. Schon bei dem im § 398 abgehandelten Erwachen der individuellen Seele, und zwar näher bei Festsetzung des bestimmten Unterschieds zwischen Schlafen und Wachen, haben wir vorweggreifend vom natürlichen Träumen sprechen müssen, weil dasselbe ein Moment des Schlafes ist und von einer oberflächlichen Ansicht als Beweis der Einerleiheit des Schlafens und des Wachens angesehen werden kann, gegen welche Oberflächlichkeit der wesentliche Unterschied dieser beiden Zustände auch in bezug auf das Träumen festgehalten werden mußte. Die eigentliche Stelle für die Betrachtung der letztgenannten Seelentätigkeit findet sich aber erst bei dem im § 405 gemachten Beginn der Entwicklung der in dem Durchträumen und Ahnen ihres konkreten Naturlebens befangenen Seele.” >>>
Die fühlende Seele in ihrer Unmittelbarkeit § 406 G.W.F.Hegel Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830)
|